1. Geltung und Bedingungen
Für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der Vendere Deutschland GmbH (Vendere), und zwar auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, gelten – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen – ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Leistungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden erkennt Vendere nicht an, es sei denn, Vendere hätte diesen AGB ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S. des § 14 Abs. 1 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie entfalten keine Geltung gegenüber Verbrauchern.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Vendere bietet nur Dienstleistungen an. Alle Vendere übertragenen Aufträge werden auf dienstvertraglicher Basis (kein Werkvertrag: es wird kein Erfolg geschuldet) abgewickelt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Es besteht kein arbeitsvertragliches Verhältnis. Angebote sind stets freibleibend. Vendere hält sich höchstens 30 Tage an abgegebene Angebote gebunden. Vom Kunden erteilte Aufträge sowie mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Vendere. Abweichungen von den vereinbarten Stunden bis zu 15 % des Angebotes sind vom Kunden zu akzeptieren und bedürfen keiner weiteren Genehmigung des Kunden.
3. Rüge/ Mangelansprüche, Haftung
Der Kunde hat die gelieferten Dienste bei Leistung oder unverzüglich nach Empfang des Abschlußberichtes jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen auf Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit zu kontrollieren und evt. Fehler an Vendere zu melden. Anderenfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß und evt. Mängelansprüche verfallen. Falls Vendere sich ausnahmsweise zur Erbringung eines Werkes verpflichtet haben sollte, und die Leistung aus von Vendere zu vertretenden Gründen mangelhaft ist, steht Vendere zunächst das Recht zu, diese Leistung binnen angemessener Frist nachzuholen. Kann Vendere die Leistung nicht binnen angemessener Frist aus von Vendere zu vertretenden Gründen mangelfrei nachholen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle von fehlerhaften Dienstleistungen ist Vendere berechtigt aber nicht verpflichtet, zunächst binnen angemessener Frist die Leistung nachzuholen oder nachzubessern, bevor der Kunde seine gesetzlichen Rechte geltend machen kann. Ist Vendere vertraglich verpflichtet, fortwährend Leistungen zu erbringen, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen, sofern ihm ein weiteres Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt in diesem Fall unberührt.
Vendere ist nicht verpflichtet, von ihr vorgeschlagene Werbemaßnahmen oder vom Kunden übergebene Muster, Sachen oder Aufträge auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. in Bezug auf fremde Urheberrechte) zu überprüfen. Eine solche rechtliche Überprüfung obliegt dem Kunden. Erkennt Vendere einen solchen Verstoß, wird der Kunde hierauf hingewiesen. Vendere ist berechtigt, die Ausführung der verlangten Leistung zu verweigern, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. Der Kunde hat Vendere von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und Vendere entstandene Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung derartiger Bestimmungen aus im Herrschaftsbereich des Kunden liegenden Gründen beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung der von ihm gelieferten Adressdatensätze für die aktive Telefonie mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist und insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch eine wirksame Einwilligung der
Betroffenen gedeckt ist. Der Kunde muss jederzeit in der Lage sein, auf Verlangen von Vendere die Einwilligung der Betroffenen nachzuweisen.
Der Kunde hat Vendere von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und Vendere entstandene Schäden zu ersetzen, die auf einer fehlenden rechtlich wirksamen Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten
beruhen. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung von Vendere.
Sollte Vendere Adressdatensätze auf Verlangen des Kunden liefern, ist dieser verpflichtet, diese Daten zu prüfen insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde stellt insoweit Vendere von Ansprüchen Dritter wegen evt. Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Lieferung der Adressdatensätze gem. vorgenannten Absatz frei. Venderes Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie z.B. entgangenem Gewinn. Vendere haftet jedoch, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist (z.B. im Falle von Ansprüchen aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz) oder wenn der Schaden verursacht wird durch:
- Vorsatz Venderes oder deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen;
- Grobe Fahrlässigkeit von Venderes Geschäftsführung, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen;
- bei der mindestens fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf);
- Verletzung von Garantien;
- bei der fahrlässigen Verletzung von Gesundheit und Leben.
Die Haftung von Vendere ist in Fällen der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden und höchstens auf den einzelnen Auftragswert begrenzt. Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund von Schlechtleistungen im Falle von Dienstleistungen und von Mängelansprüchen bei einer Werkleistung beträgt abweichend von §§ 195, 199 Abs. 1, Abs. 3 BGB 12 Monate ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Kunden entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, längstens jedoch 3 Jahre nach der Entstehung der Ansprüche. Mängelansprüche des Kunden aus werk- oder kaufvertragvertraglichen Leistungen verjähren indes bei Erbringen eines Werkes in einem Jahr nach Gefahrübergang bzw. bei Kaufverträgen ab Ablieferung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten, soweit Vendere einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder vorsätzlich gehandelt hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Diese Verjährungsfristen gelten auch für alle sonstigen Ansprüche aus der Verletzung einer Pflicht, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, aus Beratung und aus Verschulden vor Vertragsschluss. Im Falle höherer Gewalt und durch Vendere nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Beschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch ihre Lieferanten, haftet Vendere nicht. Dies gilt auch für von Vendere nicht zu beeinflussende technische Ausfälle von Datenübertragungswegen, Datennetzen und Rechnern sowie der Telefonanlage, insbesondere wenn Vendere sich dabei fremder Mittel (wie z.B. der Telekom) bedient.
Beim Versand von Gütern und Waren kann Vendere den Versandweg und den Frachtführer unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vendere haftet für den Frachtführer nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Auswahl. Auf Wunsch des Kunden wird Vendere den Transport durch eine Versicherung eindecken; die Kosten trägt der Kunde.
4. Eigentumsrecht/ Nutzungsrecht
Alle Urheber-und Eigentumsrechte und sonstigen Rechte an den von Vendere entwickelten Programmen, Konzepten, Mustern, Entwürfen, Gesprächsleitfäden und ähnlichen Leistungen verbleiben bei Vendere. Der Kunde erhält durch gesonderte schriftliche Vereinbarung hieran ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehene Nutzung. Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Vendere gilt das Nutzungsrecht nur für Deutschland.
5. Datenschutz
Vendere verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung der jeweils gültigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG und anderer geltender Datenschutzvorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu übermitteln. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke als zur Erfüllung des Vertragszweckes ist nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 bis Abs. 4 BDSG und unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen zulässig.
6. Geheimhaltung
Vendere verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und der mit ihm verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt auch über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
7. Preise/Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die von Vendere ausgestellten Rechnungen sind binnen 14 Tagen spesenfrei zahlbar. Skontoabzüge sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung unzulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Vendere berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und zudem auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Ehrenkodex
Vendere hantiert einen internen Ehrenkodex, genannt „Einfach Vendere – der Verhaltenskodex von Vendere“.
Dabei werden u.a. folgende Grundsätze beachtet:
- Wahrheit und Klarheit gegenüber dem Kunden
- Beachtung von Verbraucherrechten
- Beachtung des Datenschutzes
- Qualität der Leistung
- Ausgebildetes Personal
- Nachhaltigkeit
Vendere verbindet sich dabei auch mit dem Branchenkodex vom Call Center Verband
Deutschland e.V. (CCV) und der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV).
9. Kündigung/ Rücktrittsvereinbarung
Der Auftrag wird für eine bestimmte Laufzeit vereinbart und verlängert sich stillschweigend um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der ersten Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf vereinbarter fester Vertragslaufzeiten ist ausgeschlossen. In denjenigen Fällen, in denen der Kunde berechtigt vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit aus nicht von Vendere zu vertretenden Gründen kündigt, stehen Vendere die gesetzlichen Vergütungsansprüche zu. Vendere kann nach ihrer Wahl statt dessen, neben der Vergütung für die bereits erbrachten (Teil-)Leistungen, 25 % der verbleibenden vereinbarten Vergütung für den Gesamtauftrag exklusive Umsatzsteuer dem Kunden pauschal berechnen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die Pauschale aufgrund der Kosten, die Vendere durch die Kündigung erspart und aufgrund Venderes Einnahmen aus der anderweitigen Verwendung oder böswillig unterlassenen anderweitigen Verwendung ihrer Leistungskraft wesentlich überhöht ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden, die nicht innerhalb von 2 Wochen wieder aufgehoben werden. Sofern ein vereinbarter Starttermin während des Auftrages durch aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verschoben wird, kann Vendere den Kunden mit den sich hieraus ergebenden Kosten belasten. Vendere kann dem Kunden den entsprechenden Tarif mindestens jedoch 50 € pro Stunde für jeden telefonischen Mitarbeiter/Tag berechnen, sofern der Kunde keinen wesentlich niedrigeren Aufwand für die Vorhaltung von telefonischen Mitarbeitern nachweisen kann.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere vereinbart werden, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht.
11. Recht/ Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Kleve. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kleve, sofern der Kunde Kaufmann ist. Vendere ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand der AGB: April 2014